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   LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2014 - L 2 R 142/13   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2014 - L 2 R 142/13 (https://dejure.org/2014,10904)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29.04.2014 - L 2 R 142/13 (https://dejure.org/2014,10904)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29. April 2014 - L 2 R 142/13 (https://dejure.org/2014,10904)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sozialversicherungspflicht der Tätigkeit eines Kameramanns bei Sportübertragungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialversicherungspflicht der Tätigkeit eines Kameramanns bei Sportübertragungen

  • rechtsportal.de

    Sozialversicherungspflicht der Tätigkeit eines Kameramanns bei Sportübertragungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2014, 669
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 04.06.1998 - B 12 KR 5/97 R

    Ausbeiner - Versicherungspflicht - Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2014 - L 2 R 142/13
    Die Unständigkeit der Beschäftigung berührt nicht diese Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung dem Grunde nach, sie kann sich allenfalls nach Maßgabe des § 163 SGB VI auf die Berechnung der Beitragshöhe auswirken (vgl. BSG, Urteil vom 04. Juni 1998 - B 12 KR 5/97 R -, SozR 3-2400 § 7 Nr. 13; LSG Baden-Württemberg, aaO).

    Die Versicherung der unständig Beschäftigten erfordert einen Verwaltungsakt der zuständigen Krankenkasse (vgl. BSG, Urteil vom 04. Juni 1998 - B 12 KR 5/97 R -, aaO).

    Ausschlaggebend für die rechtliche Einordnung der Tätigkeit des Beigeladenen sind hier die Verhältnisse nach Annahme - also bei Durchführung - des einzelnen Auftrags (vgl. BSG, Urteil vom 25. April 2012 - B 2 KR 24/10 R -, juris; BSG, U.v. 4. Juni 1998, aaO; abweichend noch BSG, U.v. 28. Januar 1999, aaO, unter Heranziehung eines Vergleichs mit gastspielverpflichteten Künstlern, bezüglich derer die Rechtsprechung inzwischen allerdings für den Regelfall auch der Annahme eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses zuneigt, vgl. BSG, Urteil vom 20. März 2013 - B 12 R 13/10 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 19).

    Es kommt für die Zuordnung eines Betriebes zu einem bestimmten Arbeitgeber auf das Vorhandensein und nicht auf die Art der Beschaffung der sächlichen Betriebsmittel an; maßgeblich ist letztlich, wer mit diesen Betriebsmitteln fremdbestimmte Arbeit leisten lässt (BSG, U.v. 4. Juni 1998, aaO).

    Im Übrigen hat auch das BSG in diesem Zusammenhang bereits darauf abgestellt, dass eine Haftung für schuldhaftes Verhalten, wenngleich auch in der Regel eingeschränkt, auch Arbeitnehmer treffe (BSG, Urteil vom 04. Juni 1998 - B 12 KR 5/97 R -, aaO).

  • BSG, 20.03.2013 - B 12 R 13/10 R

    Künstlersozialversicherung - durchgehende Beschäftigung von als "Gästen"

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2014 - L 2 R 142/13
    Ausschlaggebend für die rechtliche Einordnung der Tätigkeit des Beigeladenen sind hier die Verhältnisse nach Annahme - also bei Durchführung - des einzelnen Auftrags (vgl. BSG, Urteil vom 25. April 2012 - B 2 KR 24/10 R -, juris; BSG, U.v. 4. Juni 1998, aaO; abweichend noch BSG, U.v. 28. Januar 1999, aaO, unter Heranziehung eines Vergleichs mit gastspielverpflichteten Künstlern, bezüglich derer die Rechtsprechung inzwischen allerdings für den Regelfall auch der Annahme eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses zuneigt, vgl. BSG, Urteil vom 20. März 2013 - B 12 R 13/10 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 19).

    Diese Eingliederung im Sinne einer dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess bestand unabhängig davon, dass der Kläger bei der Bedienung der ihm jeweils zugewiesenen Kamera natürlich sein in der Fachausbildung und während der nachfolgenden Berufspraxis erworbenes fachliches und künstlerisches Können einzusetzen hatte, wie dies beispielsweise auch von Bühnenkünstlern (vgl. zur Annahme eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses bei solchen Bühnenkünstlern: BSG, Urteil vom 20. März 2013 - B 12 R 13/10 R -, aaO) erwartet wird.

    Die Rechtsordnung kennt keine Regelung des Inhalts, dass programmgestaltende Tätigkeiten nicht im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung ausgeübt werden können; vielmehr werden Tätigkeiten als Redakteur, Schauspieler oder anderweitig als Bühnenkünstler vielfach auch im Rahmen abhängiger Beschäftigungsverhältnisse wahrgenommen (vgl. etwa BSG, Urteil vom 20. März 2013 - B 12 R 13/10 R -, aaO).

  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2014 - L 2 R 142/13
    Insbesondere durfte der Kläger nach Annahme eines Auftrages für einen bestimmten Drehtag nicht in einer für Arbeitnehmer eher untypischen Weise den einzelnen Einsatz ohne Begründung und ohne Folgen für spätere Einsatzoptionen abbrechen (vgl. zu diesem Kriterium BSG, Urteil vom 25. April 2012, aaO.).

    Ohnehin ist ein unternehmerisches Risiko nur dann Hinweis auf eine selbständige Tätigkeit, wenn diesem Risiko auch größere Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft gegenüberstehen (BSG, Urteil vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R -, juris).

  • BSG, 28.01.1999 - B 3 KR 2/98 R

    Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht - Regieassistent - Fernsehen -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2014 - L 2 R 142/13
    Demgegenüber kennzeichnen eine selbständige Tätigkeit das eigene Unternehmerrisiko, die Verfügungsfreiheit über die eigene Arbeitskraft sowie die im Wesentlichen frei gestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit (BSG, Urteil vom 28. Januar 1999 - B 3 KR 2/98 R -, BSGE 83, 246).

    Ausschlaggebend für die rechtliche Einordnung der Tätigkeit des Beigeladenen sind hier die Verhältnisse nach Annahme - also bei Durchführung - des einzelnen Auftrags (vgl. BSG, Urteil vom 25. April 2012 - B 2 KR 24/10 R -, juris; BSG, U.v. 4. Juni 1998, aaO; abweichend noch BSG, U.v. 28. Januar 1999, aaO, unter Heranziehung eines Vergleichs mit gastspielverpflichteten Künstlern, bezüglich derer die Rechtsprechung inzwischen allerdings für den Regelfall auch der Annahme eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses zuneigt, vgl. BSG, Urteil vom 20. März 2013 - B 12 R 13/10 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 19).

  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2014 - L 2 R 142/13
    Aus dem (allgemeinen) Risiko, außerhalb der Erledigung der einzelnen Aufträge zeitweise die eigene Arbeitskraft ggfs. nicht verwerten zu können, ist kein Unternehmerrisiko wegen der einzelnen Einsätze zu folgern (BSG, U. v. 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R -, juris).
  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2014 - L 2 R 142/13
    Schon unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebots nach Art. 3 Abs. 1 GG hat die Beklagte bereits von Verfassungs wegen darauf hinzuwirken, dass jede Beitragspflicht möglichst vollständig festgestellt und die Beiträge prinzipiell gleichmäßig erhoben werden (vgl. mit Bezug auf das Steuerrecht BVerfG, Urteil vom 27. Juni 1991 - 2 BvR 1493/89 -, BVerfGE 84, 239, Juris-Rz 108).
  • BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77

    Freie Mitarbeiter

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2014 - L 2 R 142/13
    Regelungen etwa der Altersversorgung oder des Schutzes bei Krankheit beschränken nicht die Entscheidungsfreiheit der Rundfunkanstalten über die Auswahl, Einstellung oder Beschäftigung programmgestaltend tätiger Mitarbeiter (BVerfG, Beschluss vom 13. Januar 1982 - 1 BvR 848/77, 1 BvR 1047/77, 1 BvR 916/78, 1 BvR 1307/78, 1 BvR 350/79, 1 BvR 475/80, 1 BvR 902/80, 1 BvR 965/80, 1 BvR 1177/80, 1 BvR 1238/80, 1 BvR 1461/80 -, BVerfGE 59, 231).
  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R

    Fremd-Geschäftsführer - GmbH - Versicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2014 - L 2 R 142/13
    Ohnehin kann vornehmlich bei Diensten höherer Art das Weisungsrecht des Arbeitgebers auch eingeschränkt und "zur dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess" verfeinert sein, wenn der Versicherte nur in den Betrieb eingegliedert ist (BSG, U.v. 18. Dezember 2001 - B 12 KR 10/01 R - SozR 3-2400 § 7 Nr. 20).
  • BSG, 25.01.2001 - B 12 KR 17/00 R

    Versicherungspflicht eines Rechtsanwaltes im Amt zur Regelung offener

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2014 - L 2 R 142/13
    Allein die Belastung eines Erwerbstätigen, der im Übrigen nach der tatsächlichen Gestaltung des gegenseitigen Verhältnisses als abhängig Beschäftigter anzusehen ist, mit zusätzlichen Risiken rechtfertigt hingegen nicht die Annahme von Selbständigkeit (vgl. - bezogen auf eine verwaltungsberatende Tätigkeit - BSG, Urteil vom 25. Januar 2001 - B 12 KR 17/00 R -,juris; vgl. auch Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25. September 2013 - L 2 R 597/10 -, juris, - bezogen auf eine andere Fallgestaltung - zu den maßgeblichen Zuordnungskriterien).
  • BSG, 16.08.2010 - B 12 KR 100/09 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2014 - L 2 R 142/13
    Selbst bei sonstigen Diensten im Rahmen der erforderlichen Gesamtwürdigung kann ggfs. bereits "eine gewisse örtliche und zeitliche Eingliederung" des Beschäftigten genügen (vgl. BSG, B.v. 16. August 2010 - B 12 KR 100/09 B - bezogen auf Reinigungskräfte).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2013 - L 2 R 597/10

    Sozialversicherungspflicht von Kükensortierern; Zusammenschluss von

  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 R 11/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - keine

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2012 - L 8 R 156/09

    Rentenversicherung

  • LSG Baden-Württemberg, 23.11.2011 - L 5 R 5703/09
  • BSG, 12.12.2023 - B 12 R 12/21 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Kameramann - abhängige Beschäftigung -

    Die Tätigkeit des Beigeladenen ist nicht mit der Arbeit von Kameraleuten vergleichbar, die arbeitsteilig in einem Filmteam zusammenarbeiten, wie dies beispielsweise bei gleichzeitiger Führung verschiedener Kameras bei Liveübertragungen der Fall ist (vgl LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 29.4.2014 - L 2 R 142/13 - juris RdNr 68) .
  • BSG, 24.07.2015 - B 12 R 14/14 B
    L 2 R 142/13 (LSG Niedersachsen-Bremen).
  • LSG Thüringen, 28.03.2018 - L 12 R 1537/16

    Sozialversicherungspflicht - Kameramann - Statusfeststellungsverfahren -

    In diesem Fall verfeinert sich das Weisungsrecht zu einer funktionsgerecht dienenden Teilhabe am Produktionsprozess (LSG NRW, Urteil vom 28. März 2012 - L 8 R 156/09, Rn. 38; ähnlich zu einem Kameramann: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 29. April 2014 - L 2 R 142/13, Rn. 69f; zur Annahme eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses bei Bühnenkünstlern: BSG, Urteil vom 20. März 2013 - B 12 R 13/10 R).
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